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FAQ: Praxisgebühr

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FragenWir haben hier häufig gestellte Fragen zusammengestellt und hoffen damit auch Ihre Frage beantworten zu können. Falls Sie keine ausreichende Antwort zu Ihrer Frage oder Ihrem Problem bekommen, vereinbaren Sie einfach einen Termin. Wir beraten Sie gern!

 

 

Was ist die Praxisgebühr?

Die Praxisgebühr (10 €) war eine Gebühr der gesetzlichen Krankenkasse, die bei erstmaliger Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung einmal je Vierteljahr erhoben wurde. Sie galt von 2004 bis 2012 für gesetzlich Versicherte.

 

Muß ich die Praxisgebühr bezahlen?

Nein! Zum 1.1.2013 ist die Zahlung der Praxisgebühr abgeschafft worden.

 

Benötige ich einen Überweisungsschein?

Überweisungsscheine gab es schon vor Einführung der Praxisgebühr und wird es auch nach der Abschaffung der Praxisgebühr geben. Sie dienen der Beauftragung von Untersuchungen (z.B. Röntgenuntersuchungen), zur Mitteilung von Befunden und Fragestellungen zwischen den Ärzten und zum Nachweis einer bestehenden Versicherung bei fehlender (vergessener) Krankenversicherungskarte.

Sie benötigen bei uns keinen Überweisungsschein. Falls Sie jedoch eine entsprechende Überweisung erhalten haben, sollten Sie diese auch mitbringen.

 

Was passiert, wenn ich die Praxisgebühr in 4. Quartal 2012 nicht bezahle?

Es wird ein Mahnverfahren gegen Sie eröffnet, durch das weitere Kosten entstehen. Die Abschaffung der Praxisgebühr wurde zwar 2012 beschlossen, tritt aber erst 2013 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

Dr. med. Björn Peglow

Ruschestr. 103

10365 Berlin-Lichtenberg

 

Tel.: +49 (0)30 291 04 23

Fax: +49 (0)30 290 00 476

Email: info@dr-peglow.de

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