Home

Service: Schwangerschaftsabbruch

Sie sind hier: Startseite > Service > Schwangerschaftsabbruch

Die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sind in Deutschland gesetzlich geregelt.

Prinzipiell ist zwischen drei gesetzlichen Regelungen zu unterscheiden.

 

1) Beratungsregelung

Nach der Beratungsregelung erfolgt der Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation, auf Wunsch der betreffenden Frau. Formal gesehen bleibt der Abbruch rechtswidrig aber straffrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

a) Die Schwangerschaft darf nicht älter als 12 Wochen (nach Empfängnis) sein.

 

b) Es ist eine Beratung gem. Schwangerschaftskonfliktgesetz in einer anerkannten Beratungsstelle erfolgt und die Beratung liegt mindestens 3 Tage vor dem Eingriff.

 

c) Der Eingriff wird durch einen Arzt durchgeführt.

 

Die Kosten müssen von der Patientin selbst getragen werden oder können bei geringfügigem/fehlendem Einkommen stattlicherseits übernommen werden.

 

2) Kriminologische Indikation

Eine Kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch liegt beispielsweise nach Vergewaltigung vor. Dieser Abbruch ist nicht rechtswidrig, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Auch bei dieser Indikation darf das Schwangerschaftsalter nicht über 12 Wochen (nach Empfängnis) liegen. Eine Pflicht zur Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle besteht nicht. Allerding kann man diese Beratung natürlich auf Wunsch trotzdem wahrnehmen.

 

3) medizinische Indikation

Bei vorliegen von medizinischen Gründen, die bei Fortsetzung der Schwangerschaft, zu einer körperlichen oder seelischen Gefahr für die Gesundheit der Frau führen würden, ist ein Schwangerschaftsabbruch ebenfalls nicht rechtswidrig. Eine zeitliche Begrenzung, bis zu welcher Woche der Abbruch durchgeführt werden kann, besteht nicht. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Eine Pflicht zur Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle besteht nicht. Man kann die Beratung natürlich trotzdem wahrnehmen.

 

 

Operativer / medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Es gibt zwei unterschiedliche Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch. Bis zu 12. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit für einen operativen Abbruch. Dabei wird mittels Unterdruck die Schwangerschaft durch ein Plastik- oder Metallröhrchen aus der Gebärmutter abgesaugt. Die Operation findet in der Regel in Vollnarkose statt und dauert ca. 15 Minuten. In der Regel ist der Eingriff als ambulante Operation planbar.

 

Bei der zweiten Möglichkeit für einen Schwangerschaftsabbruch kommt es nach Einnahme von einem Anti-Progesteron zum Stop des weiteren Wachstums und in Zusammenwirkung mit der Gabe von Kontraktionsmittel zum Ausstossen der Schangerschaft. Bei dieser Methode wird auf eine Operation verzichtet. Sie ist allerding nur bis zum 63. Tag (nach der letzten Regelblutung) zugelassen.

 


Dr. med. Björn Peglow

Ruschestr. 103

10365 Berlin-Lichtenberg

 

Tel.: +49 (0)30 291 04 23

Fax: +49 (0)30 290 00 476

Email: info@dr-peglow.de

aerztezentrum

 


 

 

Gesetze

Die gesetzliche Regelung finden Sie hier:

weitere Information ...

 

Online-Termine

Buchen Sie Ihren Termin selbst online 24h/7d.

 

Online Termin