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Vorsorge ab 2020

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Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung ab 2020

 

Vorsorgeder Gesetzgeber hat beschlossen, das bisherige Screeningverfahren für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ab 2020 zu ändern und in einer mindestens 6jährigen Evaluationsphase auf seine Wirksamkeit zu prüfen. Die Inhalte des übrigen Krebsvorsorgeprogramms für:

 

  • Brustkrebs
  • Eierstocks- und Eileiterkrebs
  • Krebs der Gebärmutterhöhle
  • Krebs der Schamlippen und Scheide
  • Darmkrebs
  • Hautkrebs im Genitalbereich

bleiben in Ihrer Durchführung unverändert.

 

Was ändert sich beim Gebärmutterhalskrebs-Screening?

 

ab dem Alter von 20 - 34 Jahren

• jährlicher Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Abstrich)

 

ab dem Alter von 35 Jahren

• Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) alle 3 Jahre kombiniert mit einem HPV-Test (humane Papillomaviren)

 

ab dem Alter von 20 bis 65 Jahren

• Anschreiben mit Information und Einladung zur Teilnahme am Gebärmutterhalskrebs-Screening durch Ihre Krankenkasse alle 5 Jahre

 

Procedere bei auffälligen Befunden

• treten bei der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung auffällige Befunde auf, ist die weitere Abklärung in definierten Zeiten und Algorithmen vorgegeben

• eine invasive Abklärung soll in Dysplasie-Sprechstunden und Dysplasie-Zentren erfolgen

 

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Wir haben die Vor- und Nachteile, die sich für Sie unserer Meinung nach ergeben, nachfolgend zusammengefasst. (Dies ist unsere persönliche Meinung und stellt nicht die Meinung des Gesetzgebers dar!)

 

 

Welches Ziel hat das Screening auf Gebärmutterhalskrebs?

Ziel des neuen Screenings ist die Verhinderung von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen. Dabei soll die bisherige Methode mittels eines jährlichen Zellabstrichs (Pap-Test) durch eine kombinierte Testung per Pap-Test und HPV-Test alle 3 Jahre ersetzt werden. Mit dem Zellabstrich (Pap-Test) findet man bei einmaliger Durchführung 60-70% der Patienten mit auffälligen Zellen. Er ist damit sehr ungenau. Wird der Pap-Test in einem Zeitintervall häufiger durchgeführt, steigt die Wahrscheinlichkeit auffällige Zellen, die zu Gebärmutterhals und höhergradigen Vorstufen führen können, auf 80-90%.

 

Die Sensitivität des HPV-Tests (Test auf Humane Papilloma Viren) ist höher als der Pap-Test. Allerdings ist eine HPV-Infektion zunächst nur ein Risikofaktor. Man geht davon aus, dass heutzutage fast jede Frau sich mindestens einmal in ihrem Leben mit HPV infiziert. Über 70% dieser HPV-Infektionen werden durch das eigene Immunsystem geheilt. Bei den restlichen Frauen kann das Virus über längere Zeit im Körper verbleiben und bei einem kleinen Teil können sich Zellveränderungen (Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs) entwickeln. Der HPV-Test selbst findet keine Zellveränderungen sondern nur Infektionen.

 

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Welche Vorteile hat das neue Gebärmutterhalskrebs-Screening ab 2020?

VorsorgeOb das neue Screeningprogramm mehr Vorteile hat als das bisherige , kann man im Moment noch nicht sagen. Es gibt Studien aus anderen Ländern, die eine höhere Entdeckungsrate für Gebärmutterhalskrebs und Vorstufen durch einen kombinierten Test nachgewiesen haben. Allerdings lassen sich diese Studien nicht einfach auf das deutsche Vorsorgesytem übertragen. Die Daten aus den Krebsvorsorgeprogramm werden seit 2020 gesammelt und sollen nach 6 Jahren ausgewrtet werden(*). Positiv kann sich das neue Einladungs- und Informationsprogramm der Krankenkassen entwickelt. Durch das regelmäßige Anschreiben der Patienten (alle 5 Jahre) durch die Krankenkassen soll die Teilnahmebereitschaft am Screeningprogramm erhöht werden.

 

(*) Einen großen Nutzen haben die Gesundheitsforscher, denn alle Daten des neuen Screeningprogramms werden deutschlandweit elektronisch gesamelt, und stehen für Studienzwecke zur Verfügung.

 

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Welche Nachteile hat das neue Gebärmutterhalskrebs-Screening ab 2020?

VorsorgeOb das neue Screeningverfahren Nachteile haben wird, kann man ebenfalls nur schwer vorhersagen. Mit einigen Kritikpunkten sollte sich aber jeder auseinandersetzen.

 

1.) Die entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs ist das Vorliegen von Vorstufen. Diese findet man mit dem Zellabstrich (Pap-Test) und nicht mit dem HPV-Test. Verlängert man das Intervall zwischen den Zellabstrichen (Pap-Test) kann es auch mit HPV-Test nicht zu einer höheren Entdeckungsrate an Gebärmutterhalskrebs und Vorstufen kommen, allenfalls kann man bei korrekter Durchführung die gleiche Anzahl an Betroffenen finden.

 

2.) Gebärmutterhalskrebs kann auch ohne Vorliegen einer HPV-Infektion auftreten. Dies ist zwar seltener als die HPV-bedingte Erkrankung, könnte aber bei einer Verlängerung des Vorsorgeintervalls zu einer Zunahme an Erkrankungen führen.

 

3.) Es gibt keine diagnostischen Tests, die 100% sicher eine HPV-Infektion nachweisen können. Bei falsch negativen Testergebnissen (Der Patient ist HPV positiv, der Test ergibt aber HPV negativ) führt die Verlängerung des Vorsorgeintervalls möglicherweise zu einer verspäteten Diagnose.

 

4.) Es werden mit dem HPV-Test eine Reihe von Patienten psychisch verunsichert, bei denen der HPV-Test positiv und der Zellabstrich unauffällig ist. Eine Behandlung der HPV-Infektion ist zur Zeit noch nicht möglich. Ob die HPV-Infektion bei diesen Patienten von Relevanz ist, kann der HPV-Test allein nicht klären.

 

5.) Der kombinierte Zell-/HPV-Abstrich ab 35 Jahren wird nur noch alle 3 Jahre durchgeführt. Das vermittelt den Eindruck, dass die übrigen Krebsvorsorgeuntersuchungen ebenfalls nur alle 3 Jahre stattfinden. Die Patienten sollten aber weiterhin jedes Jahr für die Vorsorge zum Arzt gehen.

 

6.) Der Umgang mit den Daten aus dem Gebärmutterhalskrebs-Screening ist problematisch. Die EU hat vor kurzer Zeit eine ganze Reihe von Vorgaben zum Datenschutz der Bürger erlassen. Sie können keinen Vertrag abschließen, sich nicht beim Arzt untersuchen lassen oder an einer Studie teilnehmen ohne mit dem Problemen der erhobenen und verarbeiteten Daten konfrontiert zu werden. Häufig müssen Sie hierfür expliziert Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung geben. Nur bei der Datensammlung zum Gebärmutterhals-Screening werden Sie nicht gefragt, ob Sie überhaupt in diese Datensammlung einwilligen wollen. Sie werden nicht informiert, was mit Ihren Daten passiert und wer alles darauf Zugriff hat und wissen Sie, an wen Sie Ihren Widerspruch zur Datenerhebung schicken müssen?

 

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weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema: (FAQ-Vorsorge 2020)

 


Dr. med. Björn Peglow

Ruschestr. 103

10365 Berlin-Lichtenberg

 

Tel.: +49 (0)30 291 04 23

Fax: +49 (0)30 290 00 476

Email: info@dr-peglow.de

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